Hebammenleistungen in der Schwangerschaft
Die Leistungen der Hebammenhilfe sind im § 134 a SGB V gesetzlich geregelt. Die erbrachte Leistung wird von der betreuten Frau quittiert und von der Hebamme mit der Krankenkasse direkt abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über den Umfang der Leistungen, die Ihnen erstattet werden.
wird angeboten von
Hermine Bäuerlein Hebamme
Julia Beitzinger Hebamme
Alexandra Gahn Hebamme
Franziska Kraus Hebamme
Simone Langenhorst Hebamme
Anja Maier Hebamme
Ute Mötsch Hebamme
Kathrin Reich Hebamme
Dana Stochmal Hebamme
Lena Thamm Hebamme
Silke Vollrath Hebamme
Maren Wolfrum Hebamme
Darum Hebammen!
Keine Wartezeiten
Wir Hebammen kooperieren untereinander und sind keine Arztpraxis mit Wartezimmer ...
Vollwertige Schwangerenvorsorge
Es gibt Mutterschaftsrichtlinien in denen die Untersuchungen ganz genau definiert sind. Die Kulmbacher Hebammen arbeiten nach diesen Richtlinien und führen die Untersuchungen ...
Persönliche Beziehung
Wie läuft ein Frauenarztpraxis Termin ab? Ist die Ärztin oder der Arzt permanent bei Dir? Die Hebamme begleitet ...