Hebammenleistungen in der Schwangerschaft
Die Leistungen der Hebammenhilfe sind im § 134 a SGB V gesetzlich geregelt. Die erbrachte Leistung wird von der betreuten Frau quittiert und von der Hebamme mit der Krankenkasse direkt abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über den Umfang der Leistungen, die Ihnen erstattet werden.
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