Hebammen Leistungen in der Schwangerschaft

Hebammenleistungen in der Schwangerschaft

Die Leistungen der Hebammenhilfe sind im § 134 a SGB V gesetzlich geregelt. Die erbrachte Leistung wird von der betreuten Frau quittiert und von der Hebamme mit der Krankenkasse direkt abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung über den Umfang der Leistungen, die Ihnen erstattet werden.

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Anja Maier
Anja Maier Hebamme
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Kathrin Reich
Kathrin Reich Hebamme

  • nur telefonische Kontaktaufnahme, keine SMS oder Messenger-Dienste
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Lena Thamm Hebamme

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